Schul. und Hausordnung

Hausordnung

..... und wie wir miteinander umgehen

Verhaltensvereinbarungen zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern beschlossen vom Schulgemeinschaftsausschuss

Wir Schüler

Allgemeines

Wir ...

  • kommen pünktlich in die Schule und geben bei Verspätung den Grund an.

  • halten den Eingangsbereich und unsere Schule sauber.

  • betreten die Klassenräume mit Hausschuhen.

  • behandeln Anlagen und Einrichtungen unserer Schule schonend.

  • übernehmen Verantwortung für die sorgfältige Mülltrennung – schonen damit die Umwelt und sparen Müllgebühren.

  • bleiben bei Nichtanmeldung zum Turn- und Religionsunterricht im Schulgebäude und nutzen die Zeit zur Vorbereitung für den Unterricht.

  • verlassen das Schulgebäude bei Krankheit, Arztbesuch nur nach Abmeldung beim jeweiligen Klassenvorstand bzw. Klassenlehrer und bei der Direktion.

  • planen unsere ärztlichen Behandlungen, Fahrstunden bzw. Führerscheinprüfung außerhalb der Unterrichtszeiten.

  • reichen Ansuchen um Befreiung vom Unterricht (z.B. betriebliche Seminare) einige Tage vor dem gewünschten Termin bei Klassenvorstand und Direktion ein.

  • verzichten in unserer Schule auf Gewalt, sexistische, rassistische oder faschistische Texte und diesbezügliche Symbole auf der Kleidung.

  • üben die uns übertragenen Ämter (Klassenordner, Klassensprecher, diverse Aufgaben im Rahmen der Schülerselbstverwaltung ...) verantwortlich aus.

  • behandeln das Eigentum unserer Mitschüler mit besonderer Sorgfalt.

  • übernehmen die Haftung bei fahrlässiger bzw. mutwilliger Beschädigung von fremdem Eigentum.

  • begegnen allen schulanghörigen und schulfremden Personen im Haus mit Respekt und Wertschätzung und grüßen stets freundlich.

  • achten alle Mitschüler, arbeiten im Team und verspotten niemanden, weil wir das auch selbst nicht erleben wollen.

  • bemühen uns freundlich und hilfsbereit zu sein, nehmen keine gefährlichen oder Angst einflößenden Gegenstände in die Schule mit.

  • rechtfertigen die Dauer der Abwesenheit in Absprache mit dem Klassenvorstand durch eine amtliche Bestätigung oder eine Krankmeldung der Gebietskrankenkasse (ab dem 1. Tag).

  • verzichten auf die Verwendung von Internetseiten und Computerprogrammen mit jugendgefährdenden Inhalten.

  • legen unsere elektronischen Geräte, die wir nicht für den Unterricht benötigen, während der Unterrichtszeit in den dafür bereitgestellten Schließfächern ab (z. B.: Handy, MP3 Player, I-pads, Notebooks, etc.). Die dafür benötigten Vorhangschlösser bringen wir selbst mit.

    

Im Unterricht

Wir ...

  • bereiten die Unterrichtsmaterialien vor Unterrichtsbeginn vor.

  • melden uns nach 10 Minuten im Sekretariat, wenn die Lehrperson noch nicht in die Klasse gekommen ist.

  • lassen das Handy während des Unterrichts ausgeschaltet. Bei Notfällen sind wir über das Sekretariat (Tel.: 02532/2360) erreichbar.

  • beteiligen uns am Unterricht und stören weder Lehrer noch Mitschüler.

  • erfüllen Arbeitsaufträge sorgfältig und befolgen die Anordnungen der Lehrpersonen.

  • verwahren Getränke (ausschließlich in verschließbaren PET-Flaschen) und Essbares in der Schultasche und trinken und essen nur in den Pausen.

  • besuchen die Toilette während der Stunde nur in Ausnahmefällen.

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In den Pausen

Wir ...

  • lassen die Fenster aus Sicherheitsgründen geschlossen bzw. gekippt.

  • verhalten uns rücksichtsvoll und unterlassen Laufen, Lärmen und Schreien.

  • beachten das Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Während der Vormittags- und Nachmittagspause ist das Verlassen des Schulgebäudes verboten.

  • nehmen die Getränke im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen Automaten zu uns und unterlassen es, Dosen, Becher oder Getränkepackungen in die Unterrichtsräume mitzunehmen.

  • 

Nach Unterrichtsende

Wir ...

  • halten unsere Arbeitsplätze sauber.

  • verlassen die Klasse und die Garderobe in ordentlichem Zustand.

  • stellen die Sessel auf die Tische.

  • reinigen die Tafel, schließen die Fenster, ziehen die Jalousien hoch und löschen das Licht.

  • 

Wir Lehrer

  • bemühen uns um ein angenehmes Unterrichtsklima und ein positives, konstruktives Arbeitsverhältnis zwischen Schülern, Lehrpersonen, Lehrberechtigten und Eltern und werden diese Vereinbarungen verbindlich einhalten.

Wir ...

  • beaufsichtigen unsere Schüler 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, in den Vor- und Nachmittagspausen und während des Unterrichts.

  • vermerken ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts (Arztbesuch, Krankheit) unserer Schüler im entsprechenden Klassenbuch und können so jederzeit die Anwesenheit kontrollieren.

  • 

Wir informieren Lehrberechtigte und Eltern

  • über den Lernerfolg.

  • rechtzeitig bei Gefährdung des positiven Schulabschlusses (entsprechend der Vorgansweise lt. Frühwarnsystem) und bei auftretenden Schwierigkeiten (soziales Verhalten, Fehlstunden, ...).

  • bei Unfällen

  • 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung

nach Terminvereinbarung mit unserem Sekretariat (02532/2360).

Wir ...

  • geben zu Beginn des Lehrganges einen Überblick über den Lehrstoff und werden die Unterrichtsplanung gewissenhaft durch­führen.

  • gestalten den Unterricht so, dass unsere Schüler „Lernen zum Angreifen" erleben (fächerübergreifender Unterricht und Projekte ermöglichen dies).

  • organisieren Werks- und Firmenbesuche zur Ergänzung der Ausbildung.

  • bemühen uns um eine offene, transparente und gerechte Leistungsbeurteilung

    (unsere Schüler werden zu Beginn des Lehrganges über die Regeln der Benotung informiert, sodass diese für alle nachvollziehbar sind).

  • korrigieren Schularbeiten und Tests innerhalb einer Woche und stellen sie zur Einsichtnahme zur Verfügung.

  • informieren unsere Schüler jederzeit über ihren Leistungsstand.

  • geben Prüfungstermine rechtzeitig bekannt.

  • fördern unsere Schüler in ihren Fähigkeiten und Interessen - selbständiges Arbeiten wird in besonderem Ausmaß honoriert.

  • helfen unseren Schülern bei drohenden Misserfolgen.

  • führen bei Problemen und Konflikten Gespräche mit Schülern, Eltern und Lehrberechtigten um gemeinsam eine Lösung zu finden.

  • überprüfen konsequent die Einhaltung dieser „Verhaltens-vereinbarungen" und werden bei Verstößen Klassenvorstand, Direktion, Eltern und Lehrberechtigte verständigen.

  • bemühen uns ständig um Fortbildung unserer fachlichen und pädagogischen Kompetenz in entsprechenden Seminaren.

  • bemühen uns im Unterricht pünktlich zu sein.

  • schalten unsere Mobiltelefone während des Unterrichts ab.

  • bemühen uns um einen respektvollen Umgang mit unseren Schülern, geprägt von Wertschätzung und Anerkennung.

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Bitten an Eltern und Lehrberechtigte:

  • Schicken Sie Ihre Kinder/Lehrlinge regelmäßig zur Berufsschule!

  • Informieren Sie die Schule SOFORT über ein Fernbleiben!

    Tel.: 02532/2360

    Fax: 02532/2360-110

    E-Mail: direktion@lbszistersdorf.ac.at

  • Beschaffen Sie rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und sorgen Sie bei Verlust für Ersatz!

  • Unterstützen Sie die pädagogische Arbeit der Lehrer, indem Sie Ihre Kinder/Lehrlinge motivieren, die an sie gestellten Aufgaben zu erfüllen!

  • Informieren Sie sich über den Leistungsfortschritt Ihrer Kinder/Lehrlinge!

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Lösungswege bei Problemen und Konflikten:

Lösungswege werden je nach Vergehen vom Klassenlehrer, dem Klassenvorstand oder dem Direktor (Stellvertreter) gemeinsam mit dem Schüler erarbeitet:

  • Gespräch, Verwarnung, persönliches Gespräch mit Eltern und Lehrberechtigten

  • schriftliche Mitteilung an Eltern und Lehrberechtigte

  • freiwillige Zusatzarbeiten in Pflichtgegenständen

  • Entschuldigung bei Mitschülern, Lehrern, Eltern, Lehrberechtigten

  • Übernahme von Arbeiten zum Wohle der Klassengemeinschaft

    (vermehrte Klassenordnertätigkeiten, Hilfstätigkeiten im Schulhaus ...)

Mögliche Konsequenzen seitens der Direktion:

  • Lehrgangsversetzung

  • Einschaltung der Behörde

  • Schulausschluss (§49 SchUG)

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Wir bieten euch immer unsere Hilfe an!

  • Sprich mit deinen Lehrern!

  • Sprich mit deinem Klassenvorstand!

     Er kann dir Hilfestellung in vielen Lebenslagen anbieten

  • z.B.: persönliche Gespräche,

    bei Bedarf Vermittlung des Schulpsychologischen Dienstes

    der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Suchtprävention ...